Sachbearbeitung im Bereich System- und Anwendungsbetreuung im integrierten Personalmanagementsystem (IPEMA®) im Dezernat 14 der Abteilung 1
Role details
Job location
Tech stack
Job description
Zur Gewährleistung des definierten Qualitätsstandards ist eine kontinuierliche Prüfung und Pflege der Personaldatensätze im integrierten Personalmanagementsystem (IPEMA®) erforderlich. Als Qualitätsmanagement-Beauftragte/r (m/w/d) und Anwendungsbetreuer/in (m/w/d) bist du maßgeblich an der Sicherstellung, Optimierung und Weiterentwicklung der Qualität des Systems und damit verbundener Prozesse beteiligt., * Erarbeitung von Handlungsanweisungen zur Gewährleistung eines Datenqualitätsstandards.
- Überprüfung der Datenqualität im Personalverwaltungssystem IPEMA® und Kontrolle von Datenmigrationen.
- Verwaltung und Kontrolle des Rollen- und Berechtigungskonzeptes, Verwaltung und Bearbeitung des Solution Managers/Ticketsystem.
- Begleitung von Systemänderungen und -anpassungen.
Bildungsabschluss
Requirements
- Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt mit der Befähigung für das zweite Einstiegsamt (ehemals mittlerer Dienst) im Verwaltungsdienst der Laufbahn Verwaltung und Finanzen Rheinland-Pfalz oder vergleichbarer Studienrichtung mit Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung.
Anforderungen
- Sicherer Umgang im Bereich der EDV, insbesondere Microsoft Office (Word, Excel, Outlook).
- Den Anforderungen der Stelle entsprechende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
- Auffassungsgabe sowie Denk- und Urteilsvermögen, schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen, Einfallsreichtum und Initiative, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Belastbarkeit, Kooperation und Teamarbeit.
Die Bereitschaft zur lageabhängigen flexiblen Arbeitszeitgestaltung sowie zur ständigen Fort- und Weiterbildung wird vorausgesetzt.
Wünschenswert wären
- Grundkenntnisse in der Anwendung des integrierten Personalmanagementsystems IPEMA®.
Benefits & conditions
- Wir unterstützen im Rahmen der Möglichkeiten flexible Dienstzeitgestaltung, Telearbeit und mobiles Arbeiten, sofern die sachlichen, technischen und persönlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Genehmigung steht unter dem Vorbehalt einer mindestens 6-monatigen Einarbeitungszeit am Dienstort in Mainz., ehrenamtliche Tätigkeiten erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.