Informatiker/in

Stadt Dessau-Roßlau Haupt- und Personalamt
Dessau-Roßlau, Germany
8 days ago
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Role details

Contract type
Permanent contract
Employment type
Full-time (> 32 hours)
Experience level
Experienced
Experience required
2 years minimum
Working hours
Shift work

Tech stack

Payment Systems Software Systems Computerised Systems Information Technology

Job description

Öffentliche Stellenausschreibung Die Stadt Dessau-Roßlau ist ein kreisfreies Oberzentrum im Land Sachsen-Anhalt. Durch die Lage inmitten der wunderschönen Auenlandschaft der Flüsse Elbe und Mulde und durch ein breit gefächertes Kulturangebot besitzt Dessau-Roßlau einen hohen Freizeitwert. Das in Dessau beheimatete Bauhaus wie auch das Dessau-Wörlitzer Gartenreich stehen auf der UNESCO-Welterbeliste. Dessau-Roßlau ist aufgrund des vielfältigen Kita- und Schulangebots und der günstigen Lebenshaltungskosten ein idealer Wohnort für Familien. Die Museen, das Theater, der Dessauer Tierpark und die Schlösser und Parkanlagen bieten ein abwechslungsreiches Freizeitangebot. Im Referat IT/Digitalisierung der Stadt Dessau-Roßlau ist zum 01.04.2027 die Stelle in der IT-Organisation / technische Projektleitung HKR unbefristet zu besetzen. **Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere:** - Betreuung und Koordination der IT im Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR) einschließlich der

Requirements

angebundenen Fachverfahren, Schnittstellen sowie Kassen- und Bezahlsysteme in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtfinanzen sowie internen und externen Partnern - Planung und Steuerung von IT-Projekten in verschiedenen Bereichen unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen Anforderungen - Betreuung der zugeordneten Fachanwendungen sowie Unterstützung der Anwenderinnen und Anwender bei Fragen und Problemen mit Hard- und Software - Begleitung der Einführung und Weiterentwicklung moderner Hard- und Softwarelösungen gemeinsam mit internen und externen Partnern - Prüfung und Optimierung von IT-Verfahren sowie Hard- und Software - Mitwirkung an stabilen IT-Abläufen sowie an der Vermeidung und Behebung von Störungen Sie sind unsicher in einem der benannten Arbeitsbereiche? Kein Problem! Wir legen großen Wert auf gut geschulte Mitarbeitende und gemeinsam vervollständigen wir Ihre Wissenslücken. Fachliche und persönliche Anforderungen u. a.: - abgeschlossenes Studium (Diplom/Bachelor/FH) zum Beispiel der Informatik, Wirtschaftsinformatik oder einer vergleichbaren Fachrichtung der Informatik mit wünschenswert mindestens zweijährigen Berufserfahrung oder abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik (Bachelor/Diplom/FH) mit Schwerpunkt der Informationstechnik und mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung oder abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung zum/zur FachinformatikerIn oder abgeschlossene dreijährige Ausbildung zum/zur IT-System-ElektronikerIn mit mindestens je sechsjähriger einschlägiger Berufserfahrung im IT-Bereich erforderlich - Folgendes ist zudem erforderlich: - praktische Erfahrungen im Umgang mit IT-Projekten (Konzeption, Realisierung und Evaluation) - gute Kenntnisse der IT-Standardsoftware sowie digitale Kompetenzen - innovatives Denken zur Lösung komplexer Problemstellungen - Weiterhin ist Folgendes wünschenswert: - praktische Erfahrungen in der Durchführung des IT-Nutzersupports - Kenntnisse im kommunalen Haushalts- und Kassenrecht - Kenntnisse von eGovernment-Themenfeldern - praktische Erfahrung mit doppischen HKR-Systemen, Kassensystemen oder ERP-Systemen sowie Schnittstellenmanagement zu Finanzsystemen oder ePayment - Führerschein Klasse B wünschenswert - Soft Skills: Organisations- und Kommunikationsfähigkeit, Kundenorientierung, Engagement/Eigeninitiative sowie Lernfähigkeit und -bereitschaft Diese Vollzeitstelle ist eingruppiert in die Entgeltgruppe 10/Fallgruppe 2 TVöD (VKA), Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik**.** Die monatliche Bruttovergütung in dieser Entgeltgruppe variiert je nach einschlägiger Berufserfahrung und Erfahrungszeit zwischen 4.124,53 € in der Stufe 1 und 5.753,35 € in der Endstufe 6. Eine Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung gemäß § 16 Abs. 2 TVöD ist nur möglich, wenn dafür entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Im Falle einer Einstellung ist unbedingt ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 BZRG

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