Senior System Engineer, Referat IV/DDS/10/d - Spezielle IT-Systeme in der Direktion Digitale Services
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Job description
1 Senior System Engineer, Referat IV/DDS/10/d - Spezielle IT-Systeme in der Direktion Digitale Services Aufgaben und Tätigkeiten º Bereitstellen einer Netzwerk-Infrastruktur zur österreichweiten Vernetzung von Auswerte-Umgebungen für Ermittler º Planung, Implementierung und Verwaltung von Infrastruktursystemen Monitoring, Fehleranalyse und Wartung von Infrastruktursystemen º Konfiguration, Überwachung und Fehlerbehebung von eingesetzten Netzwerkkomponenten (Switches, Router, Firewalls, W-LAN Anbindungen, etc.) º Erstellung von System-Dokumentationen, Risiko-Bewertungen und Reports º Verwaltung, Steuerung und Überwachung von lokalen und zentralen und Netzwerk-Komponenten
Requirements
º Empfohlene Ausbildung: HTL/Matura und 7 Jahre Berufserfahrung ODER Hochschule Bachelor/Master und 5 Jahre Berufserfahrung º Fundierte IT-Kenntnisse insbesondere auf dem Gebiet Netzwerktechnik º Erfahrung beim Erkennen und Lösen komplexer IT-Aufgabenstellungen º Kenntnisse der Aufbau- und Ablauforganisation des Innenressorts, bzw. die Bereitschaft und das Interesse sich diese anzueignen º Sehr gute Deutsch- und Englischkenntnisse º Kommunikationsstärke, ergebnisorientiertes Denken, konzeptionelle Fähigkeiten, strukturiertes Arbeiten, Projekt- und Teamarbeit, Organisationsfähigkeit, Problemlösefähigkeit º Bereitschaft zur fachspezifischen Aus- und Weiterbildung (auch im Ausland) und Mehrdienstleistungen º Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung gemäß §§ 55 ff Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
Benefits & conditions
Das monatliche IT-Sonderentgelt beträgt gemäß der RIVIT-Richtlinie in der RIVIT-Gruppe 3, Entlohnungsstufe 1 € 6.004,70 brutto. Die Anrechnung einer gleichwertigen Berufstätigkeit ist gemäß der RIVIT-Richtlinie nicht vorgesehen, da diese Zeiten bereits bei der Entgelthöhe berücksichtigt wurden.
Für Bedienstete der RIVIT-Gruppen 1 bis 3 gelten die nachfolgenden Nebengebühren als abgegolten: º Überstundenvergütung (§ 16 GehG) º Sonn- und Feiertagsvergütung (§ 17 GehG) º Journaldienstzulage (§ 17a GehG) º Bereitschaftsentschädigung (§ 17b GehG) Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer dauernden Betrauung mit diesem Arbeitsplatz eine Optierung ins RIVIT-Schema verpflichtend ist.
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