Sachbearbeiter/in Cybercrime

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg-Vorpommern
Leezen, Germany
2 months ago

Role details

Contract type
Permanent contract
Employment type
Part-time / full-time
Experience level
Starter
Working hours
Shift work
Languages
English
Job source

Tech stack

Software Applications Databases Internet Protocol Cybercrime

Job description

  • Führen von Ermittlungsverfahren im Bereich Cybercrime
  • Analyse und Abwehr von Computernetzwerkangriffen, unberechtigtem Eindringen in Rechensysteme oder kriminellen IT-Infrastrukturen
  • technische Ermittlungsunterstützung und Beratung der Dienststellen bei Ermittlungsverfahren und Maßnahmen der Gefahrenabwehr im Bereich Cybercrime
  • Erledigung zugewiesener Sonderaufgaben (polizeiliche Einsatzlagen)
  • Sicherung und Auswertung von Daten bei digitalen Tatorten

Requirements

  • abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (mind. Bachelorgrad oder gleichwertig) der Fachrichtung Informatik, Wirtschaftsinformatik, IT-Forensik oder vergleichbarer technischer Studiengang (z.B. Elektrotechnik/Elektronik, Informations- und Nachrichtentechnik) oder anderer geeigneter Studienabschluss bei Nachweis einer mind. 3-jährigen hauptberuflichen Tätigkeit im Themengebiet IT-Administration, Analyse und Abwehr von Computernetzwerkangriffen oder vergleichbaren Tätigkeiten
  • Berufseinsteiger/innen willkommen
  • bestandener kognitiver Test und Eignung für den Polizeivollzugsdienst (s.u.)
  • Bereitschaft zur Einarbeitung in die Themengebiete Analyse und Abwehr von Computernetzwerkangriffen und Untersuchung digitaler Beweismittel
  • wünschenswert wären Kenntnisse auf den Gebieten: + o Rechnerarchitekturen, Netzwerke, Betriebs- und Kommunikationssysteme o Risiken/Schwachstellen von Anwendungssoftware und Betriebsumgebungen o Internettechnologien, Internetspezifische Programmiersprachen und Datenbanksysteme o Analyse von Netzangriffen

  • Verantwortungsbewusstsein, Gewissenhaftigkeit, Team- und Kommunikationsfähigkeit
  • Fähigkeit zur konzeptionellen Planung
  • Flexibilität und Einsatzbereitschaft, auch für Polizeieinsätze
  • fachbezogene Englischkenntnisse
  • hohe physische und psychische Belastbarkeit
  • Führerschein Klasse B

Benefits & conditions

  • Es ist beabsichtigt, Sie gemäß § 16 Polizeilaufbahnverordnung M-V einzustellen und zur Polizeivollzugsbeamtin bzw. zum Polizeivollzugsbeamten auf Probe im ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 zu ernennen (A 9 LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt der Laufbahngruppe 2 (A 10 LBesG M-V).
  • Nach erfolgreicher Probezeit ist eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.
  • Entwicklungsmöglichkeiten bis A 12 LBesG M-V
  • Anspruch auf Heilfürsorge (keine Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen)
  • Sonderzahlung (Weihnachtsgeld nach SZG M-V)
  • Stellenzulage und Familienzuschlag
  • eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
  • Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • flexible Arbeitszeiten
  • die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
  • 30 Tage Urlaub
  • eine attraktive Altersabsicherung
  • die Möglichkeit zur Weiterbildung
  • kostenfreie Parkmöglichkeit an der Dienststelle
  • Nutzung von dienstlichen Sportangeboten
  • Möglichkeit zum Dienstradleasing

About the company

Auswahlverfahren Zunächst ist ein kognitiver Test beim Zentralen Auswahl- und Einstellungsdienst (ZAED) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow zu absolvieren. Nach Bestehen des kognitiven Tests folgt das mündliche Auswahlverfahren - bestehend aus einem strukturierten Interview und einem fachlichen Test. Die jeweiligen Termine werden ggf. kurzfristig bekanntgegeben. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen. Ernennung im Polizeivollzugsdienst Es ist beabsichtigt, die erfolgreiche Bewerberin bzw. den erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Abs. 2 S. 2 und/oder Abs. 3 LBG M-V verzögert, erhöht sich die Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz Mecklenburg-Vorpommern erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung unterziehen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird. Polizeifachliche Unterweisung Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und polizeifachlicher Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und Eigensicherung.

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