Duales Studium Bachelor of Arts (B.A.) - Verwaltungsinformatik
Role details
Job location
Tech stack
Job description
- Informatik, IT-Anwendungsentwicklung, IT-Management
- Rechts- und Verwaltungswissenschaften
SO LÄUFT'S BEI UNS - STUDIENVERLAUFSPLAN
- 1.Studienjahr: Einführungswoche // 34 Wochen fachwissenschaftliche Studienzeit // 13 Wochen Praxis
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- Studienjahr: 16 Wochen fachwissenschaftliche Studienzeit // 13 Wochen Praxis // 9 Wochen Projektarbeit // 13 Wochen Praxis
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- Studienjahr: 13 Wochen Praxis // 15 Wochen fachwissenschaftliche Studienzeit // 7 Wochen Thesisarbeit // 10 Wochen Praxis // 1 Woche Kolloquium
Fachwissenschaftliche Studienzeit - Theorie Die Theorie lernst du an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster. Die Lehrveranstaltungen finden im Kursverbund mit anderen Studierenden statt. Zu den Schwerpunkten gehören Informatik, IT-Anwendungsentwicklung, IT Management, aber auch Rechts- und Verwaltungswissenschaften.
Das Studium setzt sich aus fächerübergreifenden Modulen zusammen, die dann am Ende durch eine Modulprüfung abgeschlossen werden. Bei Fragen und Problemen stehen dir die Dozierenden jederzeit hilfreich zur Seite.
Ausbildungsinhalte - Praxis In den praktischen Studienzeiten in unserer Hauptverwaltung lernst du, das theoretische Wissen in die Praxis umzusetzen. Die Umsetzung der erlernten Theorie findet in einer Fachabteilung der Deutschen Rentenversicherung Westfalen statt.
Alle in der Studienzeit abgelegten Prüfungen ergeben zusammen mit Thesisarbeit und Kolloquium deine Abschlussnote. Nach erfolgreicher Beendigung des Studiums erhältst du den akademischen Grad des Bachelor of Arts und die Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der 2. Laufbahngruppe.
Requirements
- Fachabitur oder Abitur
- max. 38 Jahre (behinderte Menschen nicht älter als 41 Jahre)
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates
- Du erfüllst eine der Voraussetzungen nicht? Kein Problem - hier findest du weitere Infos: https://www.talentefuerdierente.de/voraussetzung-nicht-erfuellt.html